Abtretungsverbot in Betriebsvereinbarung ist wirksam
Ein umfassendes Lohnabtretungsverbot, das in einer Betriebsvereinbarung geregelt wird, unterliegt nicht der AGB-Kontrolle und kann Bestandteil des Arbeitsvertrages werden.
Das Interesse des Arbeitnehmers über sein Arbeitsentgelt uneingeschränkt zu verfügen, wird dadurch nicht in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt, da ihm nicht die Verfügung über bereits erlangte Rechte genommen wird. Der Verdienstanspruch entsteht vielmehr als von Anfang an unabtretbares Recht. Erst nach Erlangung der Vergütung steht dem Arbeitnehmer das Recht zu, über sein Arbeitslohn zu verfügen.
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil LAG NS 13 Sa 1327 13 vom 16.06.2014
Normen: BGB §§ 138, 305